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Schwangerschaftskonfliktberatung

Jede Frau hat das Recht, sich in den ersten drei Monaten beraten zu lassen, um entscheiden zu können, ob sie diese Schwangerschaft fortsetzen möchte oder nicht. Diese Beratung wird von uns entsprechend des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetztes durchgeführt. Sie ist geprägt vom Respekt für die Entscheidung und die Urteilsfähigkeit der betroffenen Frau. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie hierüber eine Bescheinigung.
Bitte beachten Sie, dass zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen müssen. Die Beratung ist kostenlos.

Sie können sich in allen Fragen im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch an uns wenden. Frauen, für die der Entscheidungsprozess aufgrund ihrer persönlichen Situation schwierig ist, können weiterführende Beratungen nutzen, um in Ruhe und mit einfühlsamer Unterstützung Klarheit für sich zu gewinnen.
Wir beraten auch, wenn medizinische Probleme einen Schwangerschaftskonflikt auslösen und informieren über die verschiedenen Methoden und die Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs.

Alle Schwangerschaftsberatungsstellen beraten auch nach einem Schwangerschaftsabbruch. Sie können zu jedem Zeitpunkt zu uns kommen, auch wenn der Abbruch vielleicht schon länger zurück liegt oder das Erstgespräch in einer anderen Beratungsstelle stattfand.

Männer sind willkommen, in Abstimmung mit der Partnerin an der Beratung teilzunehmen oder auch einen separaten Termin zu vereinbaren.

Wir möchten vermeiden, dass Kinder aufgrund des sensiblen Themas mit in die Beratung kommen. Gerne können sich Kinder mit einer Begleitperson in unserer Spielecke beschäftigen. Eine Kinderbetreuung stellen wir nicht.